§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen frosty-nebula (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend "Auftraggeber") über Renovierungs- und Innenausbauarbeiten.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss
Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch die Ausführung der Leistung zustande.
Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei wesentlichen Überschreitungen des Kostenvoranschlags wird der Auftraggeber unverzüglich informiert.
§ 3 Leistungsumfang
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot des Auftragnehmers und der Auftragsbestätigung. Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen der Schriftform.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen durch qualifizierte Subunternehmer erbringen zu lassen.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
Die vereinbarten Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
Bei größeren Projekten kann der Auftragnehmer angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt verlangen.
Die Schlussrechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
§ 5 Ausführungsfristen
Vereinbarte Ausführungsfristen beginnen erst, wenn alle technischen und sonstigen Voraussetzungen, die der Auftraggeber zu schaffen hat, erfüllt sind.
Verzögerungen aufgrund von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt, Lieferverzögerungen von Materialien), berechtigen zu einer angemessenen Verlängerung der Ausführungsfrist.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass:
- die Arbeitsstelle zugänglich und geräumt ist
- Strom- und Wasseranschlüsse zur Verfügung stehen
- notwendige Genehmigungen vorliegen
- vorhandene Einrichtungen ausreichend geschützt sind
§ 7 Abnahme
Nach Fertigstellung der Arbeiten erfolgt eine gemeinsame Abnahme. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Abnahme innerhalb von 10 Werktagen nach Fertigstellungsmitteilung vorzunehmen.
Werden bei der Abnahme Mängel festgestellt, so sind diese im Abnahmeprotokoll zu vermerken.
§ 8 Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Abnahme der Leistung, sofern nicht gesetzlich eine längere Frist vorgeschrieben ist.
Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nachbesserung.
§ 9 Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden begrenzt.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
§ 11 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Stand: Juli 2024